Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: September 2016)

(1) Leistungsumfang

(1.1) Eine Sporteinheit ist ein 60 minütiges Training.
(1.2) Zur Zielerreichung ist es unabdingbar, dass der Kunde sportgesund ist. Deshalb wird eine vorherige ärztliche Untersuchung empfohlen. Jedes Unwohlsein, Schmerzen, Schwindel, Krankheitsgefühle, Hunger, Durst bzw. Überhitzung oder Unterkühlung während des Trainings muss der Kunde unaufgefordert mitteilen. Der Kunde versichert, keine ärztlichen oder gesundheitlichen Einschränkungen betreffend das Training zu besitzen. Stellen sich solche während der Vertragslaufzeit ein, sind sie vom Kunden unaufgefordert unverzüglich mitzuteilen.

(1.3) 10 Std.- Trainingspakete werden auf 2 Trainingseinheiten pro Woche festgelegt und sind innerhalb 3 Monate aufzubrauchen.

(1.4) 20 Std.- Trainingspakete sind im Laufe der nächsten 6 Monate aufzubrauchen.

(1.5) 50-Std.- Trainingspakete sind im Laufe der nächsten 9 Monate aufzubrauchen.

 

(2) Zahlungsbedingungen

(2.1) Der Kunde überweist das gebuchte Training bzw. Paket innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung an folgendes
Konto: Frank Roeger
IBAN: DE46 2009 0500 0008 1402 07
BIC: GENODEF1S15 Bank: netbank
(2.2) Wünscht der Kunde eine Stundenbezahlung, so ist das jeweilige Entgelt direkt nach der Trainingseinheiten in bar oder per Überweisung an das oben genannte Konto zu überweisen.

 

(3) Verhinderung, Ausfall und Erstattung

(3.1) Eine Trainingseinheit kann bis 24 Stunden vor ihrem ursprünglich geplanten Beginn von beiden Seiten abgesagt werden. Bei einer kurzfristigeren Absage (weniger als 24 Stunden) wird die Einheit im vollen Umfang als anwesend angerechnet.

(3.2) Eine Erstattung nach dem Kauf eines Trainingspaketes ist ausgeschlossen.

 

(4) Haftung

(4.1) Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Verantwortung. Frank Roeger - Personal Trainer übernimmt keine Haftung für Schäden, welche nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln entstanden sind.
(4.2) Frank Roeger - Personal Trainer haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus, für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit dem Eingehen des Vertrages verfolgten Zwecks.

 

(5) Übertragbarkeit

 Die hier vertraglich vereinbarten Rechte und Pflichten sind grundsätzlich nicht übertragbar.

 

(6) Kündigung

(6.1) Grundsätzlich endet der Vertrag mit Ablauf der letzten vereinbarten Trainingseinheit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(6.2) Eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung ist nur aus wichtigem Grund (z.B. eine den Vertragsgegenstand auf Dauer verhindernde oder einschränkende Krankheit, Unfall, etc. mit fachärztlichem Attest) möglich. Die außerordentliche Kündigung hat schriftlich und rechtzeitig zu erfolgen. Sie gilt nur dann als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, nach Kenntnis der zur Kündigung berechtigenden Umstände erfolgt. In diesem Fall besteht ein Rückerstattungsanspruch für alle von dem Kunden bereits bezahlten und noch nicht durchgeführten Trainingseinheiten.